Allgemeine Geschäftsbedingungen der snapADDY GmbH
Gültig für alle Vertragsabschlüsse ab 01.01.2025
Haben Sie Ihren Vertrag vor dem 01.01.2025 abgeschlossen, gilt diese Version der AGB; für Verträge vor dem 01.01.2021 gilt diese Version der AGB.
Allgemeines - Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen sind Teil eines Vertrages zwischen der snapADDY GmbH (nachfolgend „snapADDY“) und deren Kunden über die Nutzung der snapADDY Software und damit verbundener Lösungen und Dienstleistungen.
- 1. Definitionen und Geltungsbereich
- 2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Leistungsumfang, Leistungsort
- 3. Systemvoraussetzungen
- 4. Rechte und Pflichten von snapADDY
- 5. Rechte und Pflichten des Kunden
- 6. Vergütung, Fälligkeit, Verzug
- 7. Gewährleistung, Haftung
- 8. Vertragslaufzeit, Kündigung, Sperrung
- 9. Datenschutz
- 10. Schlussbestimmungen
1. Definitionen und Geltungsbereich
Als „Software“ werden Software Add-ins, Browser-Erweiterungen, mobile Applikationen, Internetseiten oder andere Medien benannt.
Als „Nutzer“ werden Benutzer der Software und des gesamten Angebots bezeichnet.
Als „Kunden“ oder „Auftraggeber“ werden Unternehmen, Organisationen, Institutionen, kommunale Verwaltungen oder Gewerbetreibende bezeichnet, die die snapADDY Software verwenden und einsetzen.
Die snapADDY GmbH (nachfolgend: snapADDY oder Auftragnehmer) entwickelt und betreibt Software zur automatisierten Recherche, Erfassung, Vervollständigung und Validierung von Adress- und Kontaktdaten.
Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen snapADDY und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, snapADDY hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
Die folgenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Leistungsumfang, Leistungsort
snapADDY bietet verschiedene Software-Produkte und Services an, für die der Kunde jeweils ein Abonnement abschließen kann. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von snapADDY zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung (abrufbar auf www.snapaddy.com), dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Kunde kann auf der Webseite von snapADDY ein Leistungspaket auswählen und buchen. Der Kunde kann grundsätzlich auch auf anderem Wege Angebote unterbreiten und direkt, beispielsweise via E-Mail, an snapADDY versenden. Der Vertrag kommt in beiden Fällen durch die Auftragsbestätigung durch snapADDY zustande. Der Vertrag kann auch dadurch zustande kommen, dass der Kunde ein von snapADDY unterbreitetes Angebot ohne Änderung unterschreibt.
Die vertraglich festgesetzten Leistungen von snapADDY stellen in der Regel eine vertragliche Überlassung einer Software und/oder von Speicherplatz dar. Der Kunde ist sich bewusst, dass snapADDY keinen bestimmten Erfolg in Bezug auf das Ergebnis der angebotenen Softwaredienste schuldet und damit diesbezüglich keine Garantieversprechen machen kann, da derartige Erfolge objektiv betrachtet nicht versprochen werden können.
Bei der Erkennung von Kontaktdaten-Quellen außerhalb der Sphäre von snapADDY unterstützt snapADDY die meisten bekannten Schriftarten und Zeichensätze sowie gängigen Kartenlayouts. Es wird darauf hingewiesen, dass eine 100%ig fehlerfreie Erkennung nicht in jedem Fall sichergestellt werden kann, insbesondere bei untypischen und kontrastarmen Layouts und Designs oder seltenen oder schwer lesbaren Schriftarten. Die Erkennungsqualität einiger snapADDY-Produkte beruht auf der Qualität der bereitgestellten Foto-Aufnahme. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, eine gut ausgeleuchtete, scharfe und lesbare Aufnahme anzufertigen.
Im Rahmen der geschuldeten Dienstleistungen, wie Service- und Supportleistungen, wird snapADDY ausschließlich beratend tätig, wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann.
Soweit snapADDY KI-unterstützte Tools, wie beispielsweise einen AI-Assistenten, anbietet, stellt dies eine reine Zurverfügungstellung des Tools dar. snapADDY schuldet in Bezug auf die mit dem Dienst erstellten Ergebnisse keinen bestimmten Erfolg. Es wird darauf hingewiesen, dass KI-unterstützte Tools auf Algorithmen basierende Ausgaben und Ergebnisse liefern, die fehlerhaft sein können und einer selbstständigen Verifizierung durch den Kunden bedürfen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Leistungsort ist grundsätzlich am Sitz von snapADDY, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
3. Systemvoraussetzungen
Die Systemvoraussetzungen für die von snapADDY angebotene Software sind zu finden auf https://www.snapaddy.com/de/landing/downloads/eol.html.
Die von snapADDY angebotenen mobilen Anwendungen ("Apps") können aus Gründen der Datensicherheit nicht auf mobilen Geräten ausgeführt werden, auf denen systemseitige Sicherheitsmechanismen durch den Benutzer ausgehebelt wurden (Jailbreak, Rooted Devices, etc.).
4. Rechte und Pflichten von snapADDY
snapADDY behält sich das Recht vor, die snapADDY-Software jederzeit in einer dem Kunden zumutbaren Art und Weise zu ändern, z. B. um diese weiterzuentwickeln oder qualitativ zu verbessern. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang wird bei einer Änderung der Software grundsätzlich beibehalten. Es besteht jedoch kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Beschaffenheit der Software und derer Funktionalitäten.
snapADDY behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen/AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist snapADDY dazu berechtigt das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder es zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
Verarbeitet snapADDY Daten im Auftrag des Kunden, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. snapADDY verwendet Nutzungsdaten ausschließlich in pseudonymisierter Form. snapADDY ist berechtigt, die Daten für Zwecke der Kontrolle und Verbesserung des Angebots (Qualitätsverbesserung und statistische Zwecke) zu verwenden. Daten, die nicht Gegenstand einer Auftragsverarbeitung im Sinne von Satz 1 sind, werden im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen durch snapADDY als Verantwortliche verarbeitet. snapADDY ergreift in ihrem Verantwortungsbereich in Bezug auf diese Daten alle nach den geltenden rechtlichen Regelungen erforderlichen Maßnahmen.
Zur Weiterentwicklung und Verbesserung ihrer Software verwendet snapADDY ausschließlich anonymisierte Daten. Die anonymisierten Daten werden insbesondere verwendet für Audit-Logs aus Gründen der Sicherheit, Performancedaten zur Auswertung der Infrastruktur, Logfiles zur Fehlerbehebung sowie für produktspezifische Auswertungen. Eine Auswertung personenbezogener Metadaten und insbesondere die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht. snapADDY verwendet Kundendaten, um Modelle für künstliche Intelligenz zu trainieren, soweit die Kunden hierfür eine Einwilligung erteilen.
snapADDY kann Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Kunde gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt oder wenn snapADDY ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten.
snapADDY ist berechtigt für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmer, zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen von snapADDY. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von snapADDY wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber snapADDY nicht nachkommt.
5. Rechte und Pflichten des Kunden
Zulassung
- Der Kunde hat alle im Bestellprozess zu erhebenden personen- oder unternehmensbezogenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Er ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich und garantiert gegenüber snapADDY deren Richtigkeit und Aktualität. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber snapADDY unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass Dritte nicht über seine Zugangsdaten verfügen können. Er ist für die Nutzung der Software und für eventuellen Missbrauch ausschließlich selbst verantwortlich.
Nutzung und Zugänge
- Der Kunde erhält von snapADDY nach Vertragsabschluss die im Bestellprozess angegebene Anzahl an Nutzerzugängen. Damit räumt snapADDY dem Kunden das Recht zur Nutzung der bestellten Software für den angegebenen Nutzungszeitraum ein.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit snapADDY entstehen oder im Rahmen der Nutzung anfallen, an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Er ist verpflichtet die von snapADDY erbrachten Leistungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
- Der Kunde gewährleistet gegenüber snapADDY, gegen keine gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen und sich an die gültigen Datenschutzgesetze, -verordnungen und -richtlinien zu halten. Insbesondere verstößt er nicht gegen Eigentums-, Schutz- und Nutzungsrechte Dritter.
- Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von snapADDY gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen, sofern snapADDY hiervon nicht Kenntnis bzw. grob fahrlässig Unkenntnis hat.
- Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an snapADDY überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder für die vertraglich vereinbarten, von snapADDY zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Dem Kunden ist es untersagt rechtswidrig erlangte Daten zu verwenden und/oder in die Software einzupflegen. Er ist insbesondere verpflichtet keine unrechtmäßig erworbenen und/oder zu verarbeitenden Daten zu verarbeiten. Er stellt snapADDY von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verwendung der überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder und daraus folgenden Ansprüchen Dritter und insbesondere Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei. Etwaige Regressansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig seine Einstellungen und Daten zu sichern, soweit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen Vertrages nicht bei snapADDY liegen.
Missbrauch
- Der Kunde darf die snapADDY-Produkte nur in einem dem normalen vertraglichen Nutzungsumfang entsprechenden Verhältnis einsetzen.
- Named-User-Lizenzen dürfen ausschließlich natürlichen Personen zugewiesen werden (persönliche Lizenz). Insbesondere ist eine Zuweisung von Named-User-Lizenzen an geteilte E-Mail-Postfächer oder Sammel-E-Mail-Postfächer (bspw. info@..., service@...., marketing@...., etc.) nicht zulässig.
- Eine automatisierte, massenhafte Verwendung innerhalb der Oberfläche und/oder die Verwendung von nicht-dokumentierten, aber zugänglichen API-Endpunkten ist im Nutzungsumfang nicht enthalten und dem Kunden nicht gestattet.
- Ein gegen die in diesem Abschnitt genannten Pflichten verstoßendes Verhalten kann zur Sperrung des entsprechenden Zugangs führen.
Sicherheit
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Spamnachrichten zu verschicken und keine automatischen elektronischen Programme oder Robots einzusetzen oder seinen snapADDY-Zugang hierfür zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Viren, Schadsoftware, schädliche Links oder sonstige schädliche Komponenten, wie auch Links zu rechtswidrigen Internetseiten und bösartige Inhalte zu verbreiten oder einzustellen.
- Der Kunde wird keine Ticker oder Adware benutzen sowie keine Programme oder Inhalte verwenden, die das Regelbetriebssystem oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen können. Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist dem Kunden untersagt.
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Der Kunde erbringt die in diesem § 5 genannten Mitwirkungspflichten unentgeltlich.
Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist snapADDY dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. snapADDY ist dazu berechtigt in diesem Fall die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
Sofern Dritte Ansprüche nach den genannten Ziffern gegenüber snapADDY geltend machen, wird snapADDY den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, snapADDY insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, snapADDY bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit snapADDY kein Mitverschulden zur Last fällt. Der Kunde ist verpflichtet, snapADDY für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
6. Vergütung, Fälligkeit, Verzug
- Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen.
Alle Preisangaben verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage. Ein Skontoabzug wird nicht anerkannt (ohne Abzug). Bankgebühren und anderweitige Gebühren des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Kunden.
Leistet der Kunde auf eine Mahnung von snapADDY nicht, richten sich die Verzugszinsen und der Verzugsschaden den gesetzlichen Bestimmungen.
Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist snapADDY dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.
Stellt sich zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung heraus, dass sich im vorangegangenen Nutzungszeitraum der Preisindex (Harmonisierter Verbraucherpreisindex HVPI - Gesamtindex (2015=100) Europäische Union (EC6-1972, EC9- 1980, EC10 1985, EC12-1994, EU15-2004, EU25-2006, EU27), monatlich veröffentlicht von Eurostat) erhöht hat, wird snapADDY in der Regel die Nutzungsgebühren für den neuen Nutzungszeitraum ohne weitere Ankündigung entsprechend der Erhöhung des HVPI anpassen, wobei der Monat des Vertragsbeginns = 100% ist.
Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder diese durch snapADDY anerkannt wurden.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. Gewährleistung, Haftung
Der Kunde übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die snapADDY in Folge einer nicht erbrachten bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachten Mitwirkungspflicht des Kunden nach § 5 dieser Bedingungen entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ursächlich für den Schaden ist.
Der Kunde haftet insbesondere dafür, dass die Software und die Funktionalitäten nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet oder entsprechende Daten insbesondere erstellt und/oder auf einem Server oder lokal gespeichert werden.
snapADDY erbringt seine Leistungen dem aktuellen Stand der Technik entsprechend. Bei der Erbringung seiner Leistungen schuldet snapADDY die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob snapADDY ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann und kreative und/oder technisierte Leistungen nicht fehlerfrei machbar sind. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der jeweiligen Leistung richtet sich nach dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
snapADDY gewährleistet eine Erreichbarkeit der Server von 99,5 % im Jahresmittel. snapADDY haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Software vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten, nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 0,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von snapADDY liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Für Schäden, die aufgrund des Ausfalls von Diensten entstehen, haftet snapADDY nicht, soweit kein eigenes Verschulden von snapADDY vorliegt.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet snapADDY insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von snapADDY gehört.
Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von snapADDY durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, die den Mangel nicht aufweist, oder durch Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten Vergütung durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.
Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von snapADDY zu vertretende Einflüsse, höhere Gewalt oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst auch fernmündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen.
snapADDY haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie im Umfang einer von snapADDY übernommenen Garantie.
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden aufgrund der Haftung nach Absatz 8 bemisst sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist hinsichtlich sonstiger Schadensersatzansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, spätestens jedoch tritt Verjährung sonstiger Schadenersatzansprüche abweichend der gesetzlichen Bestimmungen in fünf Jahren von ihrer Entstehung an und zehn Jahre von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis, ein.
Unbeschadet der Regelung in Absatz 8 haftet snapADDY bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei einer fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von snapADDY zudem auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vertragstypische vorhersehbare Schaden gemäß Absatz 10 Satz 2 beträgt pro Vertragsjahr maximal 100% des jährlichen Vertragsvolumens (vom Kunden innerhalb des Vertragsjahrs, in der das Schadensereignis fällt, an snapADDY zu zahlende Vergütung für alle Leistungen von snapADDY hinsichtlich der Nutzung des Dienstes durch den Kunden) oder EUR 10.000,00, wobei der jeweils höhere Betrag gilt.
Die Haftungsbegrenzung in Absatz 10 gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
Unbeschadet der Regelung in Absatz 8 ist die verschuldensunabhängige Haftung von snapADDY nach § 536a BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ausdrücklich ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von snapADDY sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von snapADDY.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Vertragslaufzeit, Kündigung, Sperrung
Die Vertragslaufzeit des Nutzungsvertrages beträgt den in dem Angebot angegebenen Zeitraum, mindestens jedoch ein Jahr seit Vertragsschluss, soweit nicht anders vereinbart.
Wird der Vertrag nicht mindestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit durch den Kunden gekündigt, verlängert er sich automatisch um den gleichen Zeitraum zu den gleichen Bedingungen.
Eine Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde seine Zahlung dauerhaft einstellt oder dies ankündigt,
- sich der Kunde i. S. d. § 5 dieser Bedingungen, mit der Bezahlung der Rechnung mehr als zwei Monate in Verzug befindet,
- der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat,
- der Kunde seine Mitwirkungspflicht aus diesen Bedingungen nicht fristgerecht erbringt oder
- sich herausstellt, dass der Kunde ein direkter Wettbewerber ist.
Verletzt der Kunde oder ein von diesem bestimmter Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden Bestimmungen, so kann der Auftragnehmer den Kunden zunächst abmahnen und für den Fall, dass das vertragsverletzende Verhalten nicht abgestellt wird, den jeweiligen Nutzer, bei wiederholten Verstößen auch alle Nutzer des Kunden sperren sowie die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für den Auftragnehmer, ihre Kunden oder andere Nutzer erfolgt, kann die Benachrichtigung erst nach der Sperrung erfolgen.
9. Datenschutz
snapADDY erhebt, speichert und verarbeitet die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten unternehmens- sowie personenbezogenen Daten (Bestandsdaten) und sonstige Daten, die im Rahmen der Nutzung durch snapADDY entstehen, zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Abrechnung, sowie der Durchführung der von dem Kunden beanspruchten Dienste entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der snapADDY GmbH, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist oder bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig oder infolge der Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.